Wahlbüro
Gemäss Gemeindeordnung sind in Oberhof 2 Stimmenzähler und 2 Ersatzmitglieder durch Wahl in der Gemeindeversammlung auf eine vierjährige Amtsdauer zu bestimmen. Sie bilden gemäss § 8 des Gesetzes über die politischen Rechte mit einem Gemeinderatmitglied (Vorsitz) und der Gemeindeschreiberin (Aktuarin) das Wahlbüro. Bei aufwändiger Resultatsermittlung kann der Gemeinderat das Wahlbüro bedarfsgerecht erweitern. Die Stimmenzähler der Einwohnergemeinde amten auch für die Ortsbürgergemeinde.
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