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Wahlbüro

Die 4 Stimmenzähler werden durch Volkswahl auf eine vierjährige Amtsdauer gewählt.

Sie bilden gemäss § 8 des Gesetzes über die politischen Rechte mit einem Gemeinderatsmitglied (Vorsitz) und einem Mitglied aus der Verwaltung (Aktuar/-in) das Wahlbüro.

Bei Gemeinderatswahlen obliegt der Vorsitz einem Stimmenzähler. Bei aufwändiger Resultateermittlung kann der Gemeinderat das Wahlbüro bedarfsgerecht erweitern.

Kontakt

Wahlbüro
Dorfplatz 354
5063 Wölflinswil
Tel. 062 867 60 40
Fax 062 867 60 49
gemeindekanzlei@oberhof.ch

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