Abmeldung / Wegzug
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, ist ein Wegzug innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Meldebestätigung (früher Schriftenempfangsschein)
- Identitätsnachweis (Pass oder ID)
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Meldebestätigung (früher Schriftenempfangsschein)
- Ausländerausweis
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online erfolgen.
Denken Sie daran, sich auch bei den Gemeindewerken abzumelden. Zuständig ist für Strom und Wasser ablesen: Martin Stillhart, Tel. 062 877 15 00
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 867 60 40 | einwohnerdienste@oberhof.ch |