BestattungenWir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Zivilstandsamt zu melden.
Checkliste für die Angehörigen: • Vereinbarung Bestattungstermin mit Pfarramt • Festlegen der Bestattungs- und Grabart, sofern von der verstorbenen Person bei der Gemeindekanzlei kein Bestattungswunsch hinterlegt ist. Die Gemeindekanzlei informiert anschliessend das für die Bestattung zuständige Bauamt, die Einwohnerkontrolle, das Steueramt (Nachlassinventar) sowie evtl. AHV und Militär/Zivilschutzstelle. Sie bestellt das Grabkreuz und erteilt gegebenenfalls den Kremationsauftrag. • evtl. Auftrag für Todesanzeige Presse • evtl. Druck und Versand Leidzirkulare (bitte eine Todesanzeige für Anschlagkasten Gemeindehaus abgeben) • evtl. Organisation Leidmahl • evtl. Benachrichtigung Arbeitgeber bzw. Pensionskasse, Vereine, Klassenkameraden, Versicherungen • Nachlassregelung Preis: gratis Dokument Bestattungsanordnung.pdf (pdf, 22.4 kB) Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 336.8 kB).
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