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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. Zuständig für die Gemeinde Oberhof ist:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Laufenburg
Gerichtsgasse 85
5080 Laufenburg
Tel. 062 869 70 20