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Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros vom 19.11.2023 für den Rest der Amtsperiode 2022/25; Anmeldeverfahren

14. September 2023

Am 19. November 2023 findet die Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022/25 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 06. Oktober 2023, 12.00 Uhr einzureichen.

Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Website der Gemeinde (Aktuelles) heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde als in stiller Wahl gewählt erklärt. Der Gemeinderat

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