Baugesuch – öffentliche AuflageBauherrschaft: Franziska und André Herzog, Dorfstrasse 114, 5062 Oberhof Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 13.03.2023 bis 11.04.2023 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Datum der Neuigkeit 9. März 2023
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