Baugesuch – öffentliche AuflageBauherrschaft: Dominique Bise, Obmoosstrasse 11, 5062 Oberhof Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 11.03.2022 bis 11.04.2022 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Datum der Neuigkeit 10. März 2022
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