Feuerverbot im Wald und am Waldrand
Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr
per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr).
Gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und
am Waldrand. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.
Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand
Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4" grosse Waldbrandgefahr" verfügt das DGS bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Die Gemeinderäte können zudem zusätzliche lokale Verbote erlassen.
200-Meter-Schutzzone um den Wald – komplettes Verbot wird geprüft
Mit der Erhöhung der Gefahrenstufe 4 verfügt das DGS auch ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk im Abstand von weniger als 200 Meter zum Wald. Wenn sich die Wetterprognosen nicht ändern, ist demnächst mit einem kompletten Verbot Feuerwerksverbot zu rechnen.
Präventive Massnahmen in Siedlungsgebieten
Im Kanton Aargau ist es in den vergangenen Tagen zu Bränden von Stoppelfeldern, Wiesen und Hecken gekommen. Dies zeigt, dass auch im Siedlungsgebiet und im Offenland Vorsicht geboten ist. Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (unter anderem Gärten, Schrebergärten oder Terrassen) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Folgende Massnahmen sind überall einzu-halten:
• Raucherwaren und Zündholzer wegwerfen
• Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
• Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
• Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist
Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.
Die Vertreterinnen und Vertreter des Kantons und der AGV werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf eine Anpassung der Gefahrenstufe kommunizieren.
Nutzung von Gewässern
Während Hitze- und Trockenperioden steigt der Druck auf die letzten Rückzugsgebiete von Wassertieren in den Ge-wässern. Es ist verständlich, dass Menschen und Tiere wie Hund und Pferd die Gewässer ebenfalls gerne nutzen, um sich abzukühlen. Für Wassertiere bieten tiefe Stellen, Grundwasseraufstösse sowie kühle Zuflüsse oft die letzte Überlebenschance. Störungen an diesen Rückzugsorten bedeuten zusätzlichen Stress für die Fische. Deshalb ist die Bevölkerung gebeten, die Rückzugsstellen der Wassertiere zu schonen und diese nicht zum Baden zu nutzen. An entsprechenden Stellen werden von Fischerinnen und Fischern Hinweisschilder angebracht.
Datum der Neuigkeit 21. Juli 2022