Baugesuch – öffentliche AuflageBauherrschaft: Vera Liebi, Bühl 66, 5062 Oberhof Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 17.02.2023 bis 20.03.2023 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Datum der Neuigkeit 16. Feb. 2023
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