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03.10.2023 19:12:57
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Wahl- und Abstimmungslokal ist in der Regel das Schulhaus Dorf. Vor Gemeindeversammlungen wird die Urne zum Versammlungslokal in die Turnhalle Moos verlegt. Die Urnenöffnungszeiten sind bei jeder Wahl und Abstimmung auf dem Stimmrechtsausweis angegeben.
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Heute wird die briefliche Stimmabgabe dem Gang zur Urne meist vorgezogen.
Was ist dabei zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu, damit das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post bis spätestens Dienstag vor der Abstimmung zu erfolgen.
Folgende Gründe führen zur Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe:
Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmkuvert nicht als Antwortkuvert.
Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelkuvert.
Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelkuvert zu verschliessen.