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Baugesuch – öffentliche Auflage

9. Juli 2026

Das nachfolgenden Baugesuch liegt in der Zeit vom 10.07.2026 bis 10.08.2026 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Sie können die öffentliche Auflage auf dem Link Baugesuchnummer: JJJJ-XXX einsehen. Falls Sie noch kein «Mein Konto» vom Kanton haben, können Sie sich registrieren.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

2026-3163Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Bauherrschaft: Thomas und Noémie Vogt, Sennweid 195, 5062 Oberhof
Projektverfasser: dito Bauherrschaft
Bauprojekt: Dachsanierung und PV-Anlage
Ortslage: Parzelle 485, Gebäude 184, Sennweid
Kantonale Belange: Landwirtschaftszone

 

eBau: Das digitale Baubewilligungsverfahren im Kanton Aargau

Der Kanton Aargau hat sein Baubewilligungsverfahren grundlegend modernisiert.

Das eBau ermöglicht eine durchgängig digitale, medienbruchfreie und transparente Abwicklung des gesamten Baubewilligungsprozesses, von der Gesucheinreichung bis zur Bauabnahme. Die neue Lösung schliesst bestehende Lücken, verbessert die Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaften, Gemeinden und Kanton und digitalisiert das Baubewilligungsverfahren.

Das eBau erleichtert die Arbeit aller Beteiligten. Baugesuche können einfach online eingereicht und durch die zuständigen Stellen direkt in der Plattform bearbeitet werden. Die Kommunikation erfolgt zentral über das System, wodurch Abläufe klar nachvollziehbar und Entscheidungen effizienter werden. Der gesamte Prozess ist vollständig papierlos.

Was ändert sich für Bauherrinnen und Bauherren?

Ab sofort steht eBau für die Gemeinde Oberhof zur Verfügung. Baugesuche werden online über das eBau Portal ebauportal.ag.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingereicht. Voraussetzung ist ein Nutzerkonto auf ag.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Der Zugang kann alternativ auch über das Smart Service Portal des Kantons Aargau (ag.ch/smartserviceportalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) erfolgen. Unter Dienstleistungen kann auf eBau zugegriffen werden.

Ein Schritt in die digitale Zukunft

Mit dem erneuerten eBau-System setzt der Kanton Aargau einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, digital vernetzten Verwaltung und trägt damit wesentlich zur Weiterentwicklung des Aargauer Baubewilligungswesens bei.

Weitere Informationen sowie das Handbuch zu eBau finden Sie unter ag.ch/ebauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..