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Beitrag Treier-Schenkung

14. Juli 2026

Seit dem 1. Januar 1974 besteht die «Treier-Schenkung» mit dem Zweck, jungen Menschen nach Abschluss der Erstausbildung einen Startbatzen mit auf den Weg zu geben. Jugendliche, die im laufenden Jahr eine Ausbildung abgeschlossen haben, können dem Gemeinderat bis spätestens 30. September 2026 ein schriftliches Beitragsgesuch einreichen.

Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Kopie Fähigkeitsausweis
  • Einzahlungsschein oder Bank-/Postverbindung (IBAN-Nr.)
  • Passfoto (für Rückblende)
  • Kurzbericht über die bisherige Tätigkeit und die nächsten Zukunftsaussichten (für Rückblende).

Die Unterlagen können gerne elektronisch eingereicht werden an gemeindekanzlei@oberhof.ch.