Gemeindeverband Wasserversorgung Oberhof-Wölflinswil - Öffentliche Auflage des Budgets 2026
Gestützt auf § 7 und § 14 der Satzungen des Gemeindeverbandes Wasserversorgung Oberhof-Wölflinswil wird das Budget 2026 in der Zeit vom 02. Oktober bis 03. November 2025 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich aufgelegt.
Das Budget 2026 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 48’000 ab. Der Ertragsüberschuss wird dem Eigenkapital in der Position Bilanzüberschuss zugewiesen.
Gegen die Beschlussfassung des Vorstandes über das Budget sowie Investitionskredite gemäss § 14 Abs. 4 der Satzungen kann während der öffentlichen Auflage von 1/5 der Stimmberechtigten einer Gemeinde oder einem Gesamtgemeinderat eine Urnenabstimmung verlangt werden. Das Begehren für eine Urnenabstimmung ist dem Vorstand einzureichen, der über das Zustandekommen entscheidet. Unterschriftenbogen können in der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist wird das Budget 2026 rechtskräftig.
Der Vorstand