Neue biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026
Schweizer Staatsangehörige können ab dem 2. November 2026 freiwillig eine biometrische Identitätskarte mit Chip beantragen. Die Gebühren bleiben unverändert.
Die biometrische Identitätskarte für Reisen in die EU ist beim kantonalen Ausweiszentrum zu beantragen. Die bisherige Karte ohne Chip kann weiterhin bei der Gemeinde bezogen werden.
Vor dem 2. November 2026 ausgestellte Identitätskarten ohne Chip bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für EU-Reisen gültig
Detaillierte Informationen finden Sie im nachfolgenden Merkblatt.
Zugehörige Objekte
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| Merkblatt_Schweizer_Reisedokumente_2026 (PDF, 237 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Schweizer_Reisedokumente_2026 |