Die Finanzkommission ist gemäss § 47 des Gemeindegesetzes zuständig für die Prüfung der Gemeinderechnungen und für die Stellungnahme zum Voranschlag. Die Finanzkommission zählt in Oberhof 3 Mitglieder, die durch Wahl in der Gemeindeversammlung auf eine vierjährige Amtsdauer bestimmt wird.
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