Beglaubigungen
Folgende Punkte sind zu beachten:
Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis
(z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis).
Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.
Bitte unterschreiben Sie nicht im voraus.
Beglaubigung von Kopien
Folgende Punkte sind zu beachten:
Wir bitten Sie, das Originaldokument mitzubringen.
Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 867 60 40 | gemeindekanzlei@oberhof.ch |