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Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, ist ein Wegzug innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Meldebestätigung (früher Schriftenempfangsschein)
  • Identitätsnachweis (Pass oder ID)

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Meldebestätigung (früher Schriftenempfangsschein)
  • Ausländerausweis

Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online erfolgen.

Denken Sie daran, sich auch bei den Gemeindewerken abzumelden. Zuständig ist für Strom und Wasser ablesen: Martin Stillhart, Tel. 062 877 15 00

Preis

gratis

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