Kopfzeile

Inhalt

Adress- und Personenauskünfte

Gemäss Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer darf die Einwohnerkontrolle Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Dazu ist ein schriftliches Gesuch mit einem Interessennachweis bei der Einwohnerkontrolle einzureichen. Im Interesse des Datenschutzes werden keine telefonischen Auskünfte erteilt!

Preis

20.00

Zugehörige Objekte

Webstatistik

Wir verwenden eine Webstatistik, um herauszufinden, wie wir unser Webangebot für Sie verbessern können. Alle Daten werden anonymisiert und in Rechenzentren in der Schweiz verarbeitet. Mehr Informationen finden Sie unter “Datenschutz“.

Dürfen wir Ihre anonymisierten Daten verwenden?

×