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familienergänzende Kinderbetreuung - Antragsformular

Die Familien können ihren Anspruch bei der Abteilung Finanzen der Wohngemeinde geltend machen. Vorgängig ist die Rechnung der Betreuungs-Institution zu bezahlen. Der entsprechende Zahlungsnachweis ist vorzulegen. Auszahlungen sind einmal pro Quartal oder halbjährlich möglich. Auf dem Antragsformular ist zudem die Abteilung Finanzen zu ermächtigen, die erforderlichen Steuerdaten beim Steueramt zu erheben. Der entsprechende Gemeindebeitrag wird danach berechnet und der Beitrag direkt an die anspruchsberechtigten Eltern ausgerichtet.

Das Antragsformular sowie das Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung kann auf der Webseite der Gemeinde (unter Onlineschalter beziehungsweise Reglemente) heruntergeladen oder bei der Abteilung Finanzen bezogen werden.

Aktionen
Laden (docx, 426.8 kB)


Verantwortliche Person: Rolf Bohni
Zuständige Instanz: Abteilung Finanzen

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