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familienergänzende Kinderbetreuung - Beitragsrechner

Die Gemeinderäte der Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach, Oberhof, Oeschgen, Wittnau, Wölflinswil, Ueken und Zeihen haben gemeinsam ein einheitliches Reglement über die Gemeinde-Beiträge an die familienergänzende Betreuung erarbeitet. Nachdem alle Gemeindeversammlungen dem Reglement zugestimmt haben, tritt dieses per 1. August 2018 in Kraft.

Höhe der Beiträge
Das neue Reglement sieht vor, abgestuft nach dem für die Krankenkassenprämienverbilligung massgebenden steuerbaren Jahreseinkommen Beiträge an die familienexterne Kinderbetreuung von Kindern ab 3 Monaten bis zum Abschluss der Primarschule auszurichten. So werden bei einem massgebenden Einkommen bis 40‘000 Franken 80 %, bis 50‘000 Franken 70 %, bis 60‘000 Franken 60 %, bis 70‘000 Franken 40 % und bis 80‘000 Franken 20 % der Kosten übernommen.

Aktionen
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Verantwortliche Person: Rolf Bohni
Zuständige Instanz: Abteilung Finanzen

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