familienergänzende Kinderbetreuung - Beitragsrechner
Höhe der Beiträge
Das neue Reglement sieht vor, abgestuft nach dem für die Krankenkassenprämienverbilligung massgebenden steuerbaren Jahreseinkommen Beiträge an die familienexterne Kinderbetreuung von Kindern ab 3 Monaten bis zum Abschluss der Primarschule auszurichten. So werden bei einem massgebenden Einkommen bis 40‘000 Franken 80 %, bis 50‘000 Franken 70 %, bis 60‘000 Franken 60 %, bis 70‘000 Franken 40 % und bis 80‘000 Franken 20 % der Kosten übernommen.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Finanzen | 062 867 60 43 | finanzen@oberhof.ch |
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